Für Versicherte der ÖGK und BVA ist eine Bewilligung nicht mehr notwendig.
Versicherte der SVS und anderer Leistungsträger müssen die Verordnung weiterhin vor Therapiebeginn bewilligen lassen.
Fragen zur Bewilligung der ärztlichen Verordnung? Wende Dich gerne mit Detailfragen an uns.
Leintuch oder großes Handtuch.
Bequeme bzw. sportliche Bekleidung
Evtl. Indoor-Turnschuhe.
Anschließend folgt eine Untersuchung, um die Ursache deiner Beschwerden genauer zu analysieren.
Danach werden die Ergebnisse gemeinsam besprochen und mit deiner Therapeut:in ein individueller Therapieplan erstellt.
Du erhältst am Ende der Therapieserie eine Sammelrechnung.
Du besitzt eine Zusatzversicherung? Bei dieser kann der Restbetrag geltend gemacht werden.
Du hast Fragen zur Abrechnung und Rückerstattung? Wende Dich gerne mit Detailfragen an uns.